Die Kurse in diesem Bereich werden alle nach § 20
SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen
bezuschusst. Die Kassen übernehmen in der Regel
bei 80% Teilnahme, 80 % der Kursgebühr,
mindestens aber 75,00 €, manche Kassen auch den
vollen Betrag.
Am Ende der Kurse erhalten Sie eine
Teilnahmebestätigung, mit der Sie Ihren Zuschuss
beantragen können.