Die Kurse in diesem Bereich werden alle nach § 20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Kassen übernehmen in der Regel bei 80% Teilnahme, 80 % der Kursgebühr, mindestens aber 75,00 €, manche Kassen auch den vollen Betrag. Am Ende der Kurse erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, mit der Sie Ihren Zuschuss beantragen können.